Fördermöglichkeiten zur Finanzierung der Lehrgangsgebühren

Für Teilnehmende

Eine Übersicht aktueller Finanzierungsmöglichkeiten:

Bildungsprämie vom Staat

Was ist das?

Mit der Bildungsprämie unterstützt die Bundesregierung die berufliche Weiterbildung. Die Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem europäischen Sozialfonds finanziert.

Wer kann eine Förderung erhalten?:
Erwerbstätige, Angestellte, Selbstständige, Altersrentner und Pensionäre, die durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind oder sich in Elternzeit oder Pflegezeit befinden und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt, können pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein für die Weiterbildung erhalten.

Wie sieht die Förderung aus?
Es werden 50 % der Lehrgangsgebühren bis zu maximal 500,- EUR übernommen, wenn mindestens die gleiche Summe auch von der beantragenden Person investiert wird.

Wer hilft weiter?
Weitere Infos zur Bildungsprämie unter www.bildungspraemie.info oder kostenfrei über die Servicehotline 0800 26 23 000.

Weiterbildungsstipendium

Was ist das?
Das durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) durchgeführte Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt begabte junge Menschen im Anschluss an eine Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.

Wer kann eine Förderung erhalten?
Das Stipendium fördert anspruchsvolle, in der Regel berufsbegleitend durchgeführte Qualifizierungen sowie Aufstiegsweiterbildungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.

Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen. Daneben ist die besondere Qualifikation für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet sein. Bei der Aufnahme in das Programm dürfen Sie höchstens 24 Jahre alt sein.

Für die Teilnahme am Auswahlverfahren gelten bestimmte Anforderungen und Bewerbungsvorraussetzungen.

Wie sieht die Förderung aus?
Innerhalb des Förderzeitraums können Sie Zuschüsse für förderfähige Weiterbildungen beantragen. Bei den geförderten Weiterbildungen ist ein Eigenanteil an den Kosten zu leisten.

Weiterbildugschecks -Regionale Förderprogramme

Was ist das?

Zur Förderung von beruflicher Weiterbildung stehen auch regionale Förderprogramme in Form von den Bundesländern angebotenen Weiterbildungsschecks zur Verfügung. Diese Förderprogramme sind in der Regel auf Unternehmen und/oder Einzelpersonen, die in den jeweiligen Bundesländern wohnen bzw. arbeiten, beschränkt.

Wer kann eine Förderung erhalten?
Förderfähig sind in der Regel berufliche Weiterbildungen mit und ohne Abschluss, mit denen Erwerbstätige ihre beruflichen Kenntnisse erweitern oder an aktuelle Entwicklungen anpassen. Je nach Bundesland können auch berufsbegleitende Studiengänge unterstützt werden.

Die Voraussetzungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. In der Regel richtet sich die Förderung an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, aber auch Auszubildende, Berufsrückkehrer/innen, Freiberufler/innen und Kleinunternehmer/innen mit Wohnsitz im jeweiligen Bundesland. Unter Umständen ist die Förderung auf Ältere, Beschäftigte mit Migrationshintergrund, niedrigem Verdienst, ohne Schul- oder Berufsabschluss oder in Klein- und Mittelbetrieben beschränkt.

Wie sieht die Förderung aus?
Die Länder legen fest, bis zu welcher Obergrenze eine Förderung erfolgen kann (zum Beispiel 50 Prozent der Lehrgangskosten oder maximal 1.000 Euro). Ergänzend ist eine finanzielle Eigenbeteiligung vorgesehen.

Wer hilft weiter?
Einen Überblick zu den länderspezifischen Programmen erhalten Sie bei der Förderungssuche des InfoWeb Weiterbildung (IWWB) (www.iwwb.de). Sie können auch das Infotelefon zur Weiterbildungsberatung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nutzen (www.der-weiterbildungsratgeber.de)

Detaillierte Informationen zu den Weiterbildungsschecks erhalten Sie beim jeweiligen Bundesland:

Brandenburg: Bildungsscheck (www.ilb.de)
Bremen: Bremer Weiterbildungsscheck (www.bremen.de)
Hamburg: Weiterbildungsbonus (www.weiterbildungsbonus.net)
Hessen: Qualifizierungsscheck (www.proabschluss.de)
Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsschecks für Unternehmen (www.gsa-schwerin.de)
NRW: Bildungsscheck (www.bildungsscheck.nrw.de)
Niedersachsen: (www.nbank.de)
Rheinland-Pfalz: Qualischeck (www.qualischeck.rlp.de)
Saarland: KdW (www.saarland.de/136312.htm)
Sachsen: Weiterbildungsscheck, individuell und betrieblich (www.sab.sachsen.de)
Sachsen-Anhalt: Weiterbildung Direkt (www.direkt-weiterbilden.de)
Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus (www.weiterbildungsbonus.schleswig-holstein.de
Thüringen: Weiterbildungsscheck (www.gfaw-thueringen.de)

Förderung durch Rentenversicherungsträger (RV) und Berusgenossenschaften (BG)

Was ist das?

Die Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften erbringen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Sie umfassen unter anderem Leistungen zur beruflichen Bildung.

Wer kann eine Förderung erhalten?
Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann (Rentenversicherungsträger)/wer auf Grund von Unfallfolgen bzw. Berufskrankheiten seinen Beruf nicht mehr ausüben kann (Berufsgenossenschaften)

Wer hilft weiter?
Bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. der Berufsgenossenschaft kann der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt werden.

Staatliche Förderung betrieblicher Gesundheit (Steuervorteile)

Was ist das?

Der Staat unterstützt Betriebe, die in die Gesundheit ihrer Beschäftigten investieren. Dazu zählen in erster Linie Steuereinsparungen: Unternehmen können immerhin 500,- Euro pro Arbeitnehmer und pro Jahr lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren. Hierunter fallen insbesondere Maßnahmen zu Bewegungsprogrammen, zu Ernährungsangeboten, zur Suchtprävention und zur Stressbewältigung (§ 20 und § 20a SGB V sowie EStG, § 3, Nr. 34). Damit sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Freibetrag von 500,- Euro im Jahr je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn/Gehalt steuerfrei.

Möchten Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer noch stärker bei der individuellen Gesundheit unterstützen, so kann beispielsweise für Maßnahmen, die nicht unter §§20, 20a SGB V fallen, die 44 EUR Freigrenze für Sachzuwendungen laut § 8 Abs. 2 EStG genutzt werden. Diese Aufwendungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei, solange sie den Betrag von 44 EUR pro Mitarbeiter und Monat nicht überschreiten.

Weitere Informationen zur Steuerbefreiung können Arbeitgeber von einem Steuerberater oder dem Finanzamt erhalten.

WEITERE INFORMATIONEN

Steuerliche Absetzbarkeit

Was ist das?

Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung können ggf. steuerlich geltend gemacht werden. Im Steuerrecht ist eine berufliche Fort- oder Weiterbildung jede Bildungsmaßnahme, die Sie als Arbeitnehmer nach Ihrer abgeschlossenen Ausbildung in Anspruch nehmen. Bei Angestellten sind diese Aufwendungen als Werbungskosten und bei Selbstständigen als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Die Fort- und Weiterbildungskosten können Sie als berufliche Ausgabe in Ihrer Steuererklärung angeben. Bitte lassen Sie sich dazu von Steuerfachleuten beraten.

Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

Eine Übersicht aktueller Finanzierungsmöglichkeiten:

Staatliche Förderung betrieblicher Gesundheit (Steuervorteile)

Der Staat unterstützt Betriebe, die in die Gesundheit ihrer Beschäftigten investieren. Dazu zählen in erster Linie Steuereinsparungen: Unternehmen können immerhin 500,- Euro pro Arbeitnehmer und pro Jahr lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren. Hierunter fallen insbesondere Maßnahmen zu Bewegungsprogrammen, zu Ernährungsangeboten, zur Suchtprävention und zur Stressbewältigung (§ 20 und § 20a SGB V sowie EStG, § 3, Nr. 34). Damit sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Freibetrag von 500,- Euro im Jahr je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn/Gehalt steuerfrei.

Möchten Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer noch stärker bei der individuellen Gesundheit unterstützen, so kann beispielsweise für Maßnahmen, die nicht unter §§20, 20a SGB V fallen, die 44 EUR Freigrenze für Sachzuwendungen laut § 8 Abs. 2 EStG genutzt werden. Diese Aufwendungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei, solange sie den Betrag von 44 EUR pro Mitarbeiter und Monat nicht überschreiten. Weitere Informationen zur Steuerbefreiung können Arbeitgeber von einem Steuerberater oder dem Finanzamt erhalten.

Förderprogramme für den Mittelstand (KMU bis zu 80% Zuschuss)

durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Das Programm unternehmensWert:Mensch (uWM) hat zum Ziel, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik unter Einbeziehung ihrer Beschäftigten zu unterstützen. Damit soll eine Unternehmenskultur etabliert werden, die zur motivierenden, leistungsförderlichen und alternsgerechten Gestaltung der Arbeits- und Produktionsbedingungen wie auch zur Fachkräftesicherung beiträgt.

Welche Unternehmen werden gefördert?

  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
  • weniger als 250 Beschäftigte*
  • eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit
  • zweijähriges Bestehen des Unternehmens

Wie hoch ist die Förderung?

Unternehmen mit:

  • < 10 Beschäftigten bis zu 80% Zuschuss
  • 10 bis 249 Beschäftigten bis zu 50% Zuschuss
  • Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.unternehmens-wert-mensch.de

Steuerliche Absaetzbarkeit

Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung können ggf. steuerlich geltend gemacht werden. Im Steuerrecht ist eine berufliche Fort- oder Weiterbildung jede Bildungsmaßnahme, die Sie als Arbeitnehmer nach Ihrer abgeschlossenen Ausbildung in Anspruch nehmen. Bei Angestellten sind diese Aufwendungen als Werbungskosten und bei Selbstständigen als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Die Fort- und Weiterbildungskosten können Sie als berufliche Ausgabe in Ihrer Steuererklärung angeben. Bitte lassen Sie sich dazu von Steuerfachleuten beraten.

GKV-Förderung für Betriebe

Krankenkassen bieten ihre Unterstützung in Sachen BGM sehr kostengünstig und sehr kompetent an.

Eine Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen ist es, Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung in Unternehmen zu erbringen (§ 20b SGB V). Krankenkassen stehen finanzielle Mittel zur Verfügung, um Bausteine des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu finanzieren. In Zusammenarbeit mit den Betrieben werden bedarfsorientiert passende Maßnahmen der Gesundheitsförderung ermittelt, umgesetzt und evaluiert.

Diese Form der BGM-Umsetzung bringt zwei erhebliche Vorteile mit sich:

  1. Die anfallenden Kosten für die Einrichtung und Umsetzung des BGM werden stark gesenkt

  2. Betriebe werden kompetent von erfahrenen und qualitätsgesicherten BeraterInnen betreut.

WEITERE INFORMATIONEN

Haben Sie noch Fragen?

0800 - 0009388

info@schirrmacher-gesundheitsmanagement.de

Ihre persönliche Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Ausbildung:

Celine Müller, Ausbildungsbetreuung